Ehefähigkeitszeugnis aus Griechenland
| Was braucht ein Grieche, um hier in Deutschland standesamtlich zu heiraten? Wenn Sie nach GR gehen können, beantragen Sie die Ausstellung Ihres Ehefähigkeitszeugnisses (άδεια γάμου) dort selbst, z. B. im Urlaub. In 8 Tagen haben Sie es, genau so wie hier mit dem Aufgebot. Dann müssen Sie nur noch eine Apostille holen. "Wenn Sie nicht nach Griechenland gehen und das selbst beantragen können, dann geht´ s nur übers Konsulat. Schließlich kann nicht Jeder ein Ehefähigkeitszeugnis für Sie beantragen und abholen. Nehmen Sie eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung der/des Zukünftigen (mit dem aktuellen Familienstand, z.B. ledig, geschieden, verwitwet usw.), oder eine einschlägige Urkunde, dass kein Hindernis für eine Eheschließung vorliegt, gegebenenfalls auch Scheidungsurteil, Sterbeurkunde, beide Pässe bzw. Personalausweise, mit und gehen Sie zum für Ihre Region zuständigen Konsulat. Sie unterschreiben 2-3 Dokumente und gleichzeitig beauftragen Sie jemanden in GR (Eltern, Onkel, Tante, Freund usw.), Ihre Papiere beim dortigen BMA bzw. Rathaus abzugeben und nach Ausstellung von dort abzuholen. In Griechenland dauert es 8 Tage, genau so wie hier mit dem Aufgebot. In der Regel wird auch eine Apostille (Oberbeglaubigung) - Σφραγίδα της Χάγης - verlangt.
Da bei jedem Konsulat das Verfahren nicht gleich ist und ständig Aktualisierungen der geforderten Dokumente stattfindet, sehen Sie bitte auf der Internetseite Ihres Konsulats.
Vorsicht: Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine begrenzte Gültigkeit von 6 Monaten und in dieser Zeit darf die Gemeinde bzw. die Stadtverwaltung in GR kein Neues ausstellen.
Kirchliches Ehefähigkeitszeugnis gilt in Deutschland nicht, es gilt nur für kirchliche Eheschließung. Gegebenfals fragen Sie Ihren griechisch-orthodoxen Priester. Das Ehefähigkeitszeugnis ist lediglich, amtlich übersetzt von einem vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzer in deutscher Sprache, dem zuständigen Standesamt, vorzulegen.
Übersetzungskosten bei uns, Ehefähigkeitszeugnis 25 €, wenn es eine Apostille hat 30 €. Zudem ist auch eine Geburtsbestätigung oder Geburtsurkunde zu übersetzen, die auch nicht teuer ist.
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Ehescheidungen deutscher Gerichte, Anerkennung in Griechenland
| Ehescheidung nach dem 01/03/2001 (Stand 2011) Nach EU-Verordnung 1347/2000 wird ein nach dem 01/03/2001 in Deutschland gefällte Scheidungsurteil, als Randvermerk bei der beim zuständigen Konsulat aufgesetzten Heirats-urkunde eingetragen. Eine Übersetzung wird hier nicht benötigt. Das Scheidungsurteil muss unbedingt ein Rechtskraftvermerk tragen oder von einer Gerichtsbescheinigung nach 39 EU über Ehe- bzw. Familiensachen begleitet werden. Wenn eine kirchliche Eheschließung geschlossen wurde, ist dem Konsulat auch die Kirchliche Ehescheidung (Διαζευκτήριο) von der Griechisch-Orthodoxen Metropolie in Bonn vorzulegen. Anschrift und Telefonfinden sie unter www.orthodoxie.net. Kosten 200 €. Verlangen Sie H. Dalis. Bei gemischten bzw. bei nur standesamtlich geschossenen Ehen, wenn keine kirchliche Trauung erfolgte, ist keine kirchliche Scheidungsurkunde vorzulegen.
Mehr Informationen zur Ihrer Angelegenheit erhalten sie beim den für Sie zuständigen Konsulaten. Am besten rufen Sie zwischen 14-16 Uhr an, nach den offizielen Bürozeiten. Es ist sehr schwer vormittags durch zu kommen, weil z.B. der Standesbeamte seine Arbeit, die Aufsetzung standesamtlicher Urkunden, nicht ständig unterbrechen kann, um gleichzeitig Informationen zu geben, insbe-sondere wenn er Leute im Büro hat. Da hebt er nicht ab. So wird eine Überlastung der Leitungen vermieden und Sie bekommen die gewünschte Auskunft.
Ehescheidung vor dem 01/03/2001
Ehescheidungen eines deutschen Gerichts bis zum 28/02/2001 müssen in der Regel von einem griechischen Gericht anerkannt werden.
Verfahren
Der Interessent muss für das Urteil eine Apostille vom übergeordneten Landgericht holen. Danach muss es von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Beim Konsulat wird die Unterschrift des Übersetzers beglaubigt. Danach muss es über einen Rechtsanwalt in Griechenland gerichtlich anerkannt werden. Erst dann kann der Interessent das Urteil über das Konsulat oder über das Sonderstandesamt Athen in Griechenland eintragenlassen.
Wenn eine kirchliche Eheschließung geschlossen wurde, ist dem Konsulat oder dem Sonderstandesamt Athen auch die Kirchliche Ehescheidung (Διαζευκτήριο) vorzulegen. Tipp
Die Rechtsanwälte sind teuer und es dauert lange Zeit in Griechenland, bis es soweit ist. Deshalb kümmern Sie sich rechtzeitig für die Anerkennung in Griechenland, am besten und am billigsten über das Konsulat. Jeder Fall ist anders und die Vorschriften und Bestimmungen ändern sich ständig. Das für Ihren Wohnort zuständige Konsulat wird Sie über den neusten Stand informieren.
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Ehescheidungen griechischer Gerichte
| In der Regel reicht eine Übersetzung der Scheidung mit Rechtskraftvermerk von einem vereidigten Übersetzer. Wenn nötig, zuständig sind die jeweiligen Landesjustizministerien.
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Nachträgliche Eintragung von standesamtlichen Ereignissen in GR (Geburt, Heirat, Tod usw.)
| Schwierige aber nicht unlösbare Aufgabe. Früher sind viele Dokumente verloren gegangen aber auch standesamtliche Ereignisse bei den Konsulaten gar nichtt gemeldet. Es gibt bestimmte Fristen, auch für die Konsulate. Danach geht ´s nur über das Sonderstandesamt Athen. Neue Urkunde holen, bei standeamtlichen Urkunden lieber internationale Urkunde, (darf nicht älter als 6 Monate sein, sonst bekommen Sie keine Apostille vom Regierungspräsidium oder der Bezirksverwaltung, am besten bis zu 3 Monate alt). Dann gehen Sie an das für Sie zuständigen Regierungspräsidium oder Bezirksverwaltung. Dort bekommen Sie die Apostille (ca. 15 € pro Dokument). Ihr Standesamt sagt Ihnen, wo Sie eine Apostille holen können. Es geht auch per Post. Erst dann ist das Dokument zu übersetzen und die Unterschrift des vereidigten Übersetzers beim Konsulat zu beglaubigen. Schließlich beantragen Sie die nachträgliche Eintragung über das Konsulat oder direkt an das Sonderstandesamt Athen, Mitropoleos Str. 60, GR-10563 Athen (Ειδικό Ληξιαρχείο Αθηνών, Μητροπόλεως 60, GR-10563 Αθήνα), das für alle standesamtlichen Angelegenheiten der Auslandsgriechen zuständig ist. Nach ca. 2- 4 Monaten ist die Sache erledigt. Die standesamtliche Eintragung geht automatisch zur Ihrer Stadt / Gemeinde in GR und in der Regel erhalten Sie über das Konsulat eine beglaubigte Abschrift. Wenn Sie nicht wissen, wo Sie eine Apostille in Deutschland holen oder wie Sie einen Antrag auf Griechisch für das Sonderstandesamt schreiben können, fragen Sie mich per Email. Gutgemeinter Rat
Erledigen Sie Ihre Angelegenheit zeitig, auch wenn Sie es im Moment nicht brauchen. Es wird Ihnen viel Geld, Ärger, Nerven und Zeitsparen.
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Ökumenische Trauung in der griechisch - orthodoxen Kirche
| Es ist nichts Seltenes, dass zwei Menschen unterschiedlicher Konfession kirchlich heiraten wollen. Für die so genannte Ökumenische Trauung durch einen griechisch-orthodoxen Priester in GR, müssen Sie eine Taufurkunde vom nichtgriechischen Partner vorlegen. Er muss nach einem Dreifaltigkeitsdogma getauft sein. Katholisch und evangelisch Getaufte erfüllen diese Voraussetzung. Weitere Infos können Sie bei der Orthodoxen Metropolie von Deutschland in Bonn erhalten. Die Zuständigen sprechen perfekt Deutsch, also man kann sich auch auf Deutsch sehr gut verständigen. Schließlich wird eine amtliche Übersetzung der Taufurkunde benötigt. Die Homepage der griechisch-orthodoxen Metropolie ist www.orthodoxie.net
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Probleme mit den griechischen Namen in Deutschland
| Griechisch ist keine lateinische Schrift, daher gibt es Abweichung bei der Wiedergabe der griechischen Namen, auch die von Ortschaften, ins Deutsche. Oft geht man von der Aussprache aus, oft lehnt man sich an die jeweilige Landessprache, usw. Typisches Beispiel ist der griechische Name Βασίλειος. In lateinischer Schrift kann man den Namen Wasilios, Vasilios, Wassilios, Vassilios, Vasileios, Wassilleios usw. schreiben. Ebenso mit dem griechische υ, das auf Deutsch mit i oder y wiedergeben werden kann. Das Gleiche mit dem griechischen χ, das auf Deutschphonetisch mit h oder ch wiedergeben werden kann usw. Zusätzliche Probleme bereitet seit Einführung der neuen Pässe ab 2006 die Sache mit den neuen Pässen in GR, weil im PC des Griechischen Innenministeriums eine bestimmte Schreibweise angewandt wird. So z.B. wurden neulich bei der Passausstellung Namen zwangsgeändert und die Leute haben Probleme mit den Behörden im Ausland. Fehler in Deutschland vermeidet man am besten, wenn man dem Übersetzer seine Personalien, wie sie im Pass stehen, mitteilt. Nachträgliche Änderungen sind nur bedingt möglich und wenn, dann nur mit Amtsbeschluß oder Amtsgerichtsurteil.
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Rechtskraft einer griechischen Ehescheidung SEHR WICHTIG
| Die griechischen Gerichte bescheinigen die Rechtskraft (dass das Urteil unwiderruflich ist) nur auf Antrag. Es ist nicht so wie in Deutschland, wo alles automatisch abläuft. Parallel mit der Scheidung verlangen Sie bitte diese Extra-Bescheinigung, von Ihrem Rechtsanwalt oder vom Gericht. Es wird Ihnen unnötige Zeit, Geld, Ärger und Nerven ersparen. Diese heißt „Βεβαίωση ή πιστοποιητικό τελεσιδικίας της απόφασης". Neulich und im Rahmen der Harmonisierung gibt es die EU-Βescheinigung nach Artikel 39 über Ehe- bzw. Familiensachen. Eine von den beiden Bescheinigungen sollten Sie unbedingt für die Benutzung in Deutschland besitzen. Wer auch kirchlich geheiratet hat, soll das Urteil dem zuständigen Bistum vorlegen. Dann bekommt er auch die Kirchliche Scheidungsurkunde, auf Griechisch Διαζευκτήριο. Mit dieser Urkunde kann er die Ehescheidung in den Registern seiner Stadt / Gemeinde eintragen lassen. Ohne diese Kirchliche Scheidungsurkunde geht es nicht.
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