Standesamtliche Angelegenheiten

 

 

  1. Ehefähigkeitszeugnis aus Griechenland
  2. Ehescheidungen deutscher Gerichte, Anerkennung in Griechenland
  3. Ehescheidungen griechischer Gerichte
  4. Nachträgliche Eintragung von standesamtlichen Ereignissen in Griechenland (Geburt, Heirat, Tod usw.)
  5. Ökumenische Trauung in der griechisch - orthodoxen Kirche
  6. Probleme mit den griechischen Namen in Deutschland
  7. Rechtskraft eines griechischen Scheidungsurteils      SEHR WICHTIG

 

 

 

 

 

Ehefähigkeitszeugnis aus Griechenland   

Was braucht  ein  Grieche, um hier in Deutschland standesamtlich zu  heiraten?        
  
Wenn Sie nach GR gehen können, beantragen Sie die Ausstellung Ihres Ehefähigkeitszeugnisses (άδεια γάμου) dort selbst, z. B. im Urlaub. In 8  Tagen haben Sie es,  genau so wie hier mit dem Aufgebot. Dann müssen Sie nur noch eine  Apostille holen.        
  
"Wenn Sie nicht nach  Griechenland gehen und das selbst beantragen können, dann geht´ s  nur übers Konsulat. Schließlich kann nicht Jeder ein Ehefähigkeitszeugnis für Sie beantragen und abholen. Nehmen Sie  eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung  der/des Zukünftigen (mit  dem aktuellen Familienstand, z.B.  ledig, geschieden, verwitwet usw.), oder eine einschlägige Urkunde, dass kein Hindernis für eine Eheschließung vorliegt, gegebenenfalls auch Scheidungsurteil, Sterbeurkunde, beide Pässe  bzw. Personalausweise, mit und gehen Sie zum für Ihre Region  zuständigen Konsulat.  Sie unterschreiben 2-3 Dokumente und  gleichzeitig beauftragen Sie jemanden in  GR (Eltern, Onkel, Tante, Freund usw.), Ihre Papiere beim dortigen BMA bzw. Rathaus abzugeben und nach Ausstellung von dort abzuholen.  In Griechenland dauert es 8  Tage, genau so wie hier mit dem Aufgebot. In der Regel wird auch eine  Apostille (Oberbeglaubigung) - Σφραγίδα της Χάγης - verlangt.

Da bei jedem Konsulat das  Verfahren nicht gleich ist und ständig Aktualisierungen der geforderten Dokumente stattfindet, sehen Sie  bitte auf der Internetseite Ihres Konsulats.

Vorsicht:
Das Ehefähigkeitszeugnis hat  eine  begrenzte Gültigkeit von 6 Monaten und in dieser Zeit darf die Gemeinde bzw. die Stadtverwaltung in GR kein Neues ausstellen.

Kirchliches  Ehefähigkeitszeugnis gilt in Deutschland nicht, es  gilt nur für kirchliche  Eheschließung. Gegebenfals fragen Sie Ihren  griechisch-orthodoxen Priester.
  
Das Ehefähigkeitszeugnis ist  lediglich, amtlich übersetzt von  einem vereidigten bzw. ermächtigten  Übersetzer in deutscher  Sprache, dem zuständigen Standesamt, vorzulegen.


Übersetzungskosten bei uns, Ehefähigkeitszeugnis 25 €, wenn es eine Apostille hat 30 €. Zudem ist auch eine Geburtsbestätigung oder Geburtsurkunde zu übersetzen, die auch nicht teuer ist.

  

Ehescheidungen  deutscher  
Gerichte, Anerkennung in Griechenland
    

Ehescheidung nach  dem  01/03/2001 (Stand 2011)
  
Nach EU-Verordnung 1347/2000 wird ein nach dem  01/03/2001 in  Deutschland gefällte Scheidungsurteil, als  Randvermerk bei der beim  zuständigen Konsulat aufgesetzten Heirats-urkunde eingetragen. Eine  Übersetzung wird hier nicht  benötigt. Das Scheidungsurteil muss unbedingt  ein  Rechtskraftvermerk tragen oder von einer Gerichtsbescheinigung  nach 39 EU  über Ehe- bzw. Familiensachen begleitet werden.
  
Wenn eine kirchliche Eheschließung geschlossen wurde, ist dem Konsulat auch  die Kirchliche Ehescheidung  (Διαζευκτήριο) von der  Griechisch-Orthodoxen Metropolie in Bonn vorzulegen.  Anschrift und  Telefonfinden sie unter
www.orthodoxie.net. Kosten 200 €.  Verlangen Sie H. Dalis.     
  
Bei gemischten bzw. bei  nur standesamtlich geschossenen Ehen,  wenn keine kirchliche Trauung erfolgte,  ist keine kirchliche  Scheidungsurkunde vorzulegen.

Mehr Informationen zur Ihrer  Angelegenheit erhalten sie beim den  für Sie zuständigen Konsulaten. Am besten  rufen Sie zwischen 14-16  Uhr an, nach den offizielen Bürozeiten. Es ist sehr  schwer  vormittags durch zu kommen, weil z.B. der Standesbeamte seine  Arbeit,  die Aufsetzung standesamtlicher Urkunden, nicht  ständig  unterbrechen kann, um gleichzeitig Informationen zu geben, insbe-sondere wenn  er Leute im Büro hat. Da hebt er nicht ab. So  wird eine Überlastung der  Leitungen vermieden und Sie bekommen die  gewünschte Auskunft.


Ehescheidung vor dem 01/03/2001
          

Ehescheidungen eines deutschen  Gerichts bis zum 28/02/2001 müssen  in der Regel von einem griechischen  Gericht anerkannt werden.

Verfahren

Der Interessent muss für das  Urteil  eine Apostille vom übergeordneten Landgericht holen. Danach muss es  von  einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Beim Konsulat  wird die  Unterschrift des Übersetzers beglaubigt. Danach muss es  über einen  Rechtsanwalt in Griechenland gerichtlich anerkannt  werden. Erst dann kann der  Interessent das Urteil über das  Konsulat oder über das Sonderstandesamt Athen  in Griechenland  eintragenlassen. 

Wenn eine kirchliche  Eheschließung  geschlossen wurde, ist dem Konsulat oder dem  Sonderstandesamt Athen auch die  Kirchliche Ehescheidung  (Διαζευκτήριο) vorzulegen.         
  
Tipp

Die Rechtsanwälte sind teuer und es dauert lange Zeit in  Griechenland, bis es soweit ist. Deshalb kümmern Sie sich rechtzeitig  für die Anerkennung in Griechenland, am besten und am billigsten über  das Konsulat. Jeder Fall ist anders und die Vorschriften und Bestimmungen  ändern sich ständig. Das für Ihren Wohnort zuständige  Konsulat  wird Sie über den neusten Stand informieren.
  
  
           
  

Ehescheidungen griechischer  
Gerichte
    

In der Regel reicht  eine  Übersetzung der Scheidung mit Rechtskraftvermerk von einem  vereidigten  
Übersetzer. Wenn nötig, zuständig sind die  jeweiligen  Landesjustizministerien.
  
  
  
  

Nachträgliche Eintragung  von  
standesamtlichen Ereignissen in GR (Geburt, Heirat,
Tod  usw.)
       

Schwierige aber nicht  unlösbare  Aufgabe. 
  
Früher sind viele Dokumente verloren gegangen aber  auch  standesamtliche Ereignisse bei den Konsulaten gar nichtt  gemeldet. Es gibt  bestimmte Fristen, auch für die Konsulate.  Danach geht ´s nur über das  Sonderstandesamt Athen.    
  
Neue Urkunde holen, bei  standeamtlichen Urkunden lieber  internationale Urkunde,  (darf nicht  älter als 6 Monate sein,  sonst bekommen Sie keine Apostille vom  Regierungspräsidium oder  der Bezirksverwaltung, am besten bis zu 3 Monate  alt). Dann  gehen Sie an das für Sie zuständigen Regierungspräsidium  
oder  Bezirksverwaltung. Dort bekommen Sie die Apostille (ca. 15 €  pro Dokument).  Ihr Standesamt sagt Ihnen, wo Sie eine Apostille  holen können. Es geht auch  per Post.
  
Erst dann ist das Dokument zu  übersetzen und die Unterschrift des  vereidigten Übersetzers beim Konsulat zu  beglaubigen. Schließlich  beantragen Sie die nachträgliche Eintragung über das  Konsulat oder  direkt an das Sonderstandesamt Athen, Mitropoleos Str.  60,  GR-10563 Athen (Ειδικό Ληξιαρχείο Αθηνών, Μητροπόλεως 60,  GR-10563 Αθήνα), das  für alle standesamtlichen Angelegenheiten der  
Auslandsgriechen zuständig ist.  Nach ca. 2- 4 Monaten ist die  Sache erledigt. Die standesamtliche Eintragung  geht automatisch  zur Ihrer Stadt / Gemeinde in GR und in der Regel erhalten  Sie  über das Konsulat eine beglaubigte Abschrift.  
  
Wenn Sie nicht wissen, wo Sie eine Apostille in Deutschland holen oder  wie Sie einen Antrag auf Griechisch  für das Sonderstandesamt  schreiben können, fragen Sie mich per Email.
  
  
Gutgemeinter Rat

Erledigen Sie Ihre  Angelegenheit zeitig, auch wenn Sie es im  Moment nicht brauchen. Es wird  Ihnen viel Geld, Ärger, Nerven und  Zeitsparen.
  
  
      
  

Ökumenische Trauung in  der  griechisch - orthodoxen Kirche     

Es ist nichts Seltenes,  dass  zwei Menschen unterschiedlicher Konfession kirchlich heiraten  wollen. Für die  so genannte Ökumenische Trauung durch einen  griechisch-orthodoxen Priester in  GR, müssen Sie eine Taufurkunde  vom nichtgriechischen Partner vorlegen. Er  muss nach einem  Dreifaltigkeitsdogma getauft sein. Katholisch und  evangelisch  Getaufte erfüllen diese Voraussetzung. Weitere Infos  können Sie bei der  Orthodoxen Metropolie von Deutschland in Bonn  erhalten. Die Zuständigen  sprechen perfekt Deutsch, also man kann  sich auch auf Deutsch sehr gut  verständigen. Schließlich wird eine  amtliche Übersetzung der Taufurkunde  benötigt. Die Homepage der  griechisch-orthodoxen Metropolie ist www.orthodoxie.net          
  
  
  
  

Probleme mit den griechischen  Namen 
in Deutschland
       

Griechisch ist  keine  lateinische Schrift, daher gibt es Abweichung bei der  Wiedergabe der  griechischen Namen, auch die von Ortschaften, ins  Deutsche. Oft geht man von  der Aussprache aus, oft lehnt man sich  an die jeweilige Landessprache, usw.  
  
Typisches Beispiel ist der griechische Name Βασίλειος. In  lateinischer  Schrift kann man den Namen Wasilios, Vasilios,  Wassilios, Vassilios,  Vasileios, Wassilleios usw.  schreiben. Ebenso mit dem griechische υ, das  auf Deutsch mit i  oder y wiedergeben werden kann. Das Gleiche mit dem  griechischen  χ, das auf Deutschphonetisch mit h oder ch wiedergeben  werden  kann usw.         

  
Zusätzliche Probleme bereitet  seit Einführung der neuen Pässe ab  2006 die Sache mit den neuen Pässen in GR,  weil im PC des Griechischen  Innenministeriums eine bestimmte Schreibweise  angewandt wird. So  z.B. wurden neulich bei der Passausstellung Namen  zwangsgeändert  und die Leute haben Probleme mit den Behörden im Ausland.          
  
Fehler in Deutschland vermeidet  man am besten, wenn man dem  Übersetzer seine Personalien, wie sie im Pass  stehen, mitteilt.  Nachträgliche Änderungen sind nur bedingt möglich und wenn,  dann  nur mit Amtsbeschluß oder Amtsgerichtsurteil.     

     
  

Rechtskraft einer griechischen  
Ehescheidung
 
 

SEHR WICHTIG

Die griechischen  Gerichte  bescheinigen die Rechtskraft (dass das Urteil  unwiderruflich ist) nur auf  Antrag. Es ist nicht so wie in  Deutschland, wo alles automatisch abläuft.  
  
Parallel mit der Scheidung verlangen Sie bitte diese Extra-Bescheinigung,  von  Ihrem Rechtsanwalt oder vom Gericht. Es wird Ihnen unnötige  Zeit, Geld, Ärger  und Nerven ersparen. Diese heißt „Βεβαίωση ή  πιστοποιητικό τελεσιδικίας της  απόφασης". Neulich und im  Rahmen der Harmonisierung gibt es die  EU-Βescheinigung nach Artikel  39 über Ehe- bzw. Familiensachen. Eine von den  beiden  Bescheinigungen sollten Sie unbedingt für die Benutzung in  Deutschland  besitzen.         
  
Wer auch kirchlich geheiratet  hat, soll das Urteil dem zuständigen  Bistum vorlegen. Dann bekommt er auch  die Kirchliche  Scheidungsurkunde, auf Griechisch Διαζευκτήριο. Mit dieser  Urkunde  kann er die Ehescheidung in den Registern seiner Stadt /  Gemeinde  eintragen lassen. Ohne diese Kirchliche Scheidungsurkunde  geht es nicht.

 

     

         

 


Haftungsausschluss

 

Jegliche Haftung für die hier enthaltenen Informationen wird ausgeschlossen. Keine Gewähr und kein Anspruch auf Vollständigkeit, da sich die Vorschriften beider Länder ständig ändern. Sie sind mehr oder weniger praktische Tipps, jedoch sehr hilfreich, um auch für einen Laien den kürzesten Weg zu finden. Wir geben keinen juristischen Rat und können für diese Informationen aus einer 20-jährigen Erfahrung als Übersetzer nicht belangt werden. Diese Informationen sollten nur Ihren Weg im Behördendschungel erleichtern und einen ersten Einblick in vielen administrativen Themen beider Länder verschaffen.